Allgemeine Geschäftsbedingung

 

 

Clean Valet Park Service bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen
§ 14 BGB.
Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.cleanvaletparkservice.com, sowie

über die Webseiten unserer Vergleichsseitenpartner: Fluparks, Parkinglist, Parkplatzvergleich,
oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 01726752772 

stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines
Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.

I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen:
1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich per E-Mail an: info@cleanvaletparkservice.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.

2. Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten. Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.

3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@cleanvaletparkservice.de erfolgt sind.

4. Bei der verfrühten Rückkehr können überschüssige Parktage nicht ausbezahlt werden.

5. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete Entgelt ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen. Eine Stornierung dieser „Versicherung“ ist nicht möglich.

6. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepakets ist nur bis maximal 48 Stunden vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@cleanvaletparkservice.com erfolgt ist.

7. Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Listenpreis den Wert von 200.000€ übersteigt, ist es Clean Valet Park Service aus versicherungstechnischen Gründen gestattet, die Buchung für den Kunden kostenfrei zu stornieren.

8. Clean Valet Park Service behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren und das gesamte Buchungsentgelt zu behalten, wenn der Kunde sich respektlos, unangemessen verhält oder den Anweisungen der Mitarbeiter nicht folgt. In einem solchen Fall entfallen jegliche rechtlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Nachteile, die dem Kunden durch die Stornierung entstanden sein könnten, beispielsweise höhere Kosten für eine alternative Parkmöglichkeit.

 

 

II. Haftung
a) Clean Valet Park Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet Clean Valet Park Service bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
d) Soweit die Haftung von Clean Valet Park Service ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Clean Valet Park Service, es sei
denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
f) Clean Valet Park Service haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen
werden.
g) Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt.
BGB ist ausgeschlossen.
h) Clean Valet Park Service haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen
(Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
i) Clean Valet Park Service haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der
nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten
auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
j) Clean Valet Park Service haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere
Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen
insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder
Beschädigungen durch Dritte.
k) Clean Valet Park Service übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe
Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der
Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum
Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges
vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht
vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen
muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen
werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu
sehen war.

 

 

l) Clean Valet Park Service haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Clean Valet Park Service nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben
unberührt.
m) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter
Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in
Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall
der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
n) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach
der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der
Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der
Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
o) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Clean Valet Park Service
bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
Das Clean Valet Park Service Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal
gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch.
Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige
spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Clean Valet Park Service unter der
oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die
Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.
p) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die
nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Clean Valet Park Service
entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie
das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
q) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des
Clean Valet Park Service schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene
Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles
an Clean Valet Park Service ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
r) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Fahrzeugaufbereitungspartners (Waschpark Kelsterbach).
s) Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Clean Valet Park Service
Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße
‘‘Waschpark.‘‘ Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach.
Diese können unter: http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen
werden. Eine Haftung von Clean Valet Park Service für evtl. entstandene Kratzer oder
Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.

 

 

III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & Überdachtes parken, sowie alle
dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) von Clean Valet Park Service, Brahmsstr.1 in

65439 Flörsheim.
b) Das Clean Valet Park Service Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom
Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet
Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des
Flughafen Frankfurt am Main übernimmt das Clean Valet Park Service Personal das
Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.
Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von
unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen
reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können.
Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des
Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen
Ablauf gewährleisten zu können.
In diesem Fall ist die Haftung von Clean Valet Park Service in Schadensfällen sowie bei
Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen.
Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher,
haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer
gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Clean Valet Park Service

berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und
Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am
Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit
am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung
von Clean Valet Park Service ausgeschlossen.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich
der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren
Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes
geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt
nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr
als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Clean Valet Park Service das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die
Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von
mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Clean Valet Park Service das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die
Umkoordination & Planung vor.

 

 

f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein
Nachtzuschlag von 50€ berechnet.
Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten
den Service von Clean Valet Park Service benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal
berechnet.
Die Nachtzeiten von Clean Valet Park Service sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite
des Tankes unter 30 km liegen behält sich Clean Valet Park Service das Betanken zur
Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.
Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine
Aufwandspauschale von 20€ in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren,
berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 15,00€
inkl. MwSt.
i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei
der zu tätigenden Buchung angeben. Bei SUV´s, Transportern & Kleinbussen
wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der auf Partnerseiten mit 3,00€  inkl. MwSt. pro angefangenen Tag zu vergüten ist.

Auf unsere Homepage werden Wöchentliche Entgelte fällig. 1 Woche 10€, 2 Wochen 20€ usw.


j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen
vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Clean Valet Park Service
nicht an, es sei denn, Clean Valet Park Service hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
2.) Vertragsinhalt
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Clean Valet Park Service
übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht
Clean Valet Park Service frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs
anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs durch
Clean Valet Park Service zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Clean Valet Park Service am
Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von
Clean Valet Park Service angemieteten Parkflächen überführt.
b) Da Clean Valet Park Service mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts
besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei
Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen
Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.
Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 80 km liegt hier im Toleranzbereich und ist
vom Kunden zu akzeptieren.
c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min vor
seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz

davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden Parkkosten am
Terminal.
d) Clean Valet Park Service übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein
Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Clean Valet Park Service nicht
verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine
feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in
sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der
Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen
anzupassen.
Clean Valet Park Service schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die
falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt hier:
Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Clean Valet Park Service Teams oder anderen
Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die
unten genannten Zahlungsbedingungen.
Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen
(Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung
akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis maximal
48h vor Rückkehr möglich.
k) Zahlungsbedingungen: Clean Valet Park Service bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab
per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine
Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.

IV. Parken ohne Service:

a) Clean Valet Park Service bietet einen neuen Tarif "Parken ohne Service" an, der es Kunden ermöglicht, ihre Fahrzeuge eigenständig auf den dafür vorgesehenen Parkflächen zu parken. b) Kunden, die den "Parken ohne Service" buchen, sind verpflichtet, ihr Fahrzeug gemäß den Anweisungen von Clean Valet Park Service auf dem Parkplatz zu parken. c) Für den Tarif "Parken ohne Service" gelten gesonderte Gebühren und Bedingungen:

  1. Feiertagsgebühr: Eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30€ wird an Feiertagen erhoben.
  2. Nachtgebühr: Eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30€ wird für das Parken zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr fällig. d) Die genannten Gebühren für Feiertage und nächtliches Parken sind vor Ort in bar zu zahlen. e) Stornierungen und Änderungen für den Tarif "Parken ohne Service" unterliegen den Bestimmungen in Abschnitt I der AGB.


V.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem
Copyright des Clean Valet Park Service Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige
Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht
gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Flörsheim, den 23.12.2023